Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 22.12.2004 - 3 K 582/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Pflegekind im Erbschaftsteuerrecht
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 15 ErbStG; § 1754 Abs. 1 BGB; § 1755 Abs. 1 BGB
Einordnung eines Pflegekinds in Steuerklasse I des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG); Gleichstellung von leiblichen und Adoptivkindern durch den Kindesbegriff des § 15 ErbStG; Abgrenzung des persönlichen Verhältnisses zwischen Erblasser und Erwerber durch formale Kriterien ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 15
Pflegekind - Pflegekind im Erbschaftsteuerrecht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Pflegekind im Erbschaftsteuerrecht
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Steuerklasse bei Pflegekindern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einordnung eines Pflegekinds in Steuerklasse I des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG); Gleichstellung von leiblichen und Adoptivkindern durch den Kindesbegriff des § 15 ErbStG; Abgrenzung des persönlichen Verhältnisses zwischen Erblasser und Erwerber durch formale Kriterien ...
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 22.12.2004 - 3 K 582/03
- BFH, 24.11.2005 - II B 27/05
Papierfundstellen
- DB 2005, 2161
- EFG 2005, 1278
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 12.10.1999 - VIII R 21/97
Ausgleichszahlungen an Kfz-Vertragshändler
Auszug aus FG Niedersachsen, 22.12.2004 - 3 K 582/03
Ob es sich um eine Regelungslücke oder lediglich um einen so genannten rechtspolitischen Fehler handelt, ist unter Heranziehung des Gleichheitsgrundsatzes zu ermitteln, wobei für den danach erforderlichen Vergleich auf die Wertungen des Gesetzes, insbesondere die Entstehungsgeschichte des Gesetzes zurückzugreifen ist (BFH-Urteil vom 12. Oktober 1999 VIII R 21/97, BStBl II 2000, 220). - BFH, 28.05.1993 - VIII B 11/92
Kein erweiterter Verlustausgleich nach § 15a Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG bei …
Auszug aus FG Niedersachsen, 22.12.2004 - 3 K 582/03
Hiervon zu unterscheiden ist allerdings der so genannte rechtspolitische Fehler, der gegeben ist, wenn sich eine gesetzliche Regelung zwar als rechtspolitisch verbesserungsbedürftig, aber doch nicht - gemessen an der dem Gesetz immanenten Teleologie - als planwidrig, unvollständig und ergänzungsbedürftig erweist (BFH-Beschluss vom 28. Mai 1993 VIII B 11/92, BStBl II 1993, 665, m.w.N.). - BFH, 05.10.1977 - II R 88/68
Steuerfreiheit - Einsetzung eines Stiefkindes - Nacherbe - Erblasser
Auszug aus FG Niedersachsen, 22.12.2004 - 3 K 582/03
(BFH-Urteil vom 5.10.1977 II R 88/68, BStBl. II 1978, 39).
- FG Hessen, 15.12.2016 - 1 K 1507/16
§ 15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG
Dass Pflegekinder nicht in die Steuerklasse I fallen (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG vom 22. Dezember 2004 3 K 582/03, EFG 2005, 330;… bestätigt durch BFH-Urteil vom 24. November 2005 II B 27/05, BFH/NV 2006, 743), steht der Entscheidung des Senats nicht entgegen.Die Ablehnung einer Gleichstellung von Pflegekindern mit Kindern im Sinne des § 15 Abs. 1 Steuerklasse I Nr. 2 ErbStG wurde im Wesentlichen damit begründet, dass das Verhältnis eines Pflegekindes weder durch eine (natürliche) verwandtschaftliche Beziehungen noch durch einen - der Abstammung gleichgesetzten - formellen Rechtsakt begründet ist (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG vom 22. Dezember 2004 3 K 582/03, EFG 2005, 330).